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   BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20   

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https://dejure.org/2022,42890
BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20 (https://dejure.org/2022,42890)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2022 - VI R 31/20 (https://dejure.org/2022,42890)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2022 - VI R 31/20 (https://dejure.org/2022,42890)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 13a Abs 3, EStG § 13a Abs 4, EStG § 13a Abs 7, GG Art 3 Abs 1, AO1977Anp/StRÄndG, EStG VZ 2016
    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2009, § 4 Abs 3 EStG 2009, § 13a Abs 3 EStG 2009 vom 22.12.2014, § 13a Abs 4 EStG 2009 vom 22.12.2014, § 13a Abs 7 EStG 2009 vom 22.12.2014
    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 13a EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 6 Abs. 7, §§ 7 ff. EStG, § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG, § 4 Abs. 1 EStG, § 13a Abs. 4 EStG, § 13a Abs. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 13a Abs. 3 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • rewis.io

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • Betriebs-Berater

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • rechtsportal.de

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • datenbank.nwb.de

    Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landwirtschaft - und der Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13a, EStG § 4 Abs 3
    Gewinnermittlung, Wechsel, Einnahmenüberschussrechnung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Durchschnittssätzen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13a ; EStG § 4 Abs 3

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 155/83

    Zum Ansatz von Korrektivposten beim Übergang von der

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Der gesetzliche Hinweis auf den nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn aus landwirtschaftlicher Nutzung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, die die Durchschnittssatzgewinnermittlung als typisierten Betriebsvermögensvergleich behandelt (BFH-Urteile vom 24.01.1985 - IV R 155/83, BFHE 143, 78, BStBl II 1985, 255, und vom 16.02.1989 - IV R 64/87, BFHE 157, 44, BStBl II 1989, 708, jeweils zu § 13a EStG a.F.).

    Für diese Teilbereiche muss folglich bei einem Wechsel von bzw. zur Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung kein Übergangsgewinn ermittelt werden (s. BFH-Urteil in BFHE 143, 78, BStBl II 1985, 255; Felsmann, a.a.O., C Rz 87).

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 4 K 1060/19

    Besteuerung eines Übergangsgewinns beim Wechsel eines Land- und Forstwirts von

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Die Revision der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 15.05.2020 - 4 K 1060/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Sie beantragen, den Gerichtsbescheid vom 15.05.2020 - 4 K 1060/19 sowie die Einspruchsentscheidung vom 04.04.2019 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 15.08.2018 dahingehend abzuändern, dass der nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ermittelte Gewinn von 11.983 EUR auf 3.965 EUR herabgesetzt wird.

  • BFH, 16.02.1989 - IV R 64/87

    Landwirt - Gewinnermittlung - Ausstehende Raten - Nichtvermarktungsprämie -

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Der gesetzliche Hinweis auf den nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn aus landwirtschaftlicher Nutzung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, die die Durchschnittssatzgewinnermittlung als typisierten Betriebsvermögensvergleich behandelt (BFH-Urteile vom 24.01.1985 - IV R 155/83, BFHE 143, 78, BStBl II 1985, 255, und vom 16.02.1989 - IV R 64/87, BFHE 157, 44, BStBl II 1989, 708, jeweils zu § 13a EStG a.F.).

    Deshalb hat der BFH den Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Einnahmen-Überschussrechnung für vergleichbar mit einem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung gehalten (BFH-Urteil in BFHE 157, 44, BStBl II 1989, 708).

  • BFH, 21.03.2007 - XI B 125/06

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Vielmehr resultieren sie aus dem zwischen zwei Wirtschaftsjahren stattfindenden Wechsel der Gewinnermittlungsart und werden lediglich aus Praktikabilitätsgründen dem laufenden Gewinn des ersten Wirtschaftsjahres nach dem Übergang zugerechnet, obwohl sie nicht Bestandteil dieses Gewinns sind (vgl. BFH-Beschluss vom 21.03.2007 - XI B 125/06, BFH/NV 2007, 1333).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    c) Die Einkommensteuer wird durch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen (finanziellen) Leistungsfähigkeit geprägt, das verfassungsrechtlich insbesondere aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitet wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14, BVerfGE 152, 274, Rz 94).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 9/14

    Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Betriebseinnahmen werden grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses erfolgswirksam, während Betriebsausgaben, auch soweit sie mit dem Erwerb von Umlaufvermögen verbunden sind, grundsätzlich im Jahr der Verausgabung gewinnwirksam werden (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2017 - VIII R 9/14, BFHE 260, 345, BStBl II 2018, 387, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2013 - IV R 31/10

    Berücksichtigung von Feldinventar beim Übergang von der

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Die Überleitungsrechnung beruht auf dem gedanklichen Modell des Wechsels von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung (BFH-Urteil vom 12.12.2013 - IV R 31/10, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1968 - IV R 202/67

    Gewinnkorrekturen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf es hierzu nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht (s. bereits BFH-Urteil vom 28.05.1968 - IV R 202/67, BFHE 92, 555, BStBl II 1968, 650, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 124/93

    Beitrittsgebiet - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrektur -

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Soweit durch unterschiedliche Realisierungszeitpunkte beim Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgswirksame Geschäftsvorfälle doppelt oder überhaupt nicht erfasst werden, ist dies folglich durch Zu- oder Abschläge dergestalt zu korrigieren, dass es zu einer Einmalbesteuerung des Geschäftsvorfalls kommt (BFH-Urteil vom 30.03.1994 - I R 124/93, BFHE 175, 46, BStBl II 1994, 852).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
    Stattdessen wird der Gewinn nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten bemessen (z.B. BFH-Urteil vom 21.04.1993 - X R 96/91, BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608, m.w.N.).
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